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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 23. April 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Personalized Nutrition Systems GmbH, Rosental 4, 53332 Bornheim (nachfolgend „Suppify“ oder „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“). Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2 Die Plattform suppify.io und die damit verbundenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Suppify ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Suppify stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Rahmenverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen oder sonstige schriftliche Absprachen zwischen Suppify und dem Kunden, haben Vorrang vor diesen AGB. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Suppify betreibt eine digitale Plattform, über die Kunden individuelle Nahrungsergänzungsmittel unter eigener Marke (Private Label) konfigurieren, bestellen und vertreiben können. Die Leistungen von Suppify umfassen insbesondere:

2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem gegebenenfalls abgeschlossenen Rahmenvertrag sowie der aktuellen Leistungs- und Preisliste von Suppify. Suppify behält sich vor, den Leistungsumfang der Plattform weiterzuentwickeln und zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

3. Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung der Produkte und Leistungen auf der Plattform stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

3.2 Mit der Abgabe einer Bestellung über die Plattform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die bestellten Produkte bzw. Leistungen ab. Der Kunde ist an sein Angebot für die Dauer von zehn (10) Werktagen gebunden.

3.3 Der Vertrag kommt erst zustande durch (a) die ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail durch Suppify oder (b) durch den Beginn der Produktion, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Eine automatische Eingangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

3.4 Mindestbestellwerte und Mindestproduktionslose ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste von Suppify. Suppify ist berechtigt, Bestellungen unterhalb der Mindestbestellwerte abzulehnen.

3.5 Änderungen oder Stornierungen nach Vertragsschluss sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Suppify möglich. Bereits begonnene Produktionen können nicht mehr storniert werden; die volle Vergütung bleibt in diesem Fall geschuldet.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle auf der Plattform und in Angeboten genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Auf Nahrungsergänzungsmittel findet der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % Anwendung; auf Dienstleistungen (z. B. Fulfillment, Konfigurationsgebühren) und Versandkosten gilt der Regelsteuersatz von 19 %.

4.2 Rechnungen von Suppify sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall abweichende Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Bei Zahlung über den integrierten Zahlungsdienstleister Stripe erfolgt die Abbuchung unmittelbar bei Bestellung.

4.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Suppify berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.4 Suppify ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich die maßgeblichen Rohstoffpreise seit Vertragsschluss oder letzter Preisanpassung um mehr als zehn Prozent (10 %) verändert haben. Die Preisanpassung wird dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten schriftlich angekündigt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den betroffenen Vertrag innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu kündigen.

4.5 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4a. Automatische Abbuchung für Fulfillment-Leistungen

4a.1 Der Kunde kann im Kundenkonto eine Zahlungsmethode (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift) hinterlegen. Mit der Bestätigung der entsprechenden Einwilligung beim Hinzufügen der Zahlungsmethode erteilt der Kunde Suppify die Autorisierung, Rechnungen für erbrachte Fulfillment-Leistungen (insbesondere Verpackung, Versand, Lagerung, Serviceleistungen) automatisch und ohne gesonderte Einzelbestätigung von der hinterlegten Zahlungsmethode einzuziehen.

4a.2 Die automatische Abbuchung erfolgt ausschließlich zur Begleichung tatsächlich erbrachter Fulfillment-Leistungen. Eine Abbuchung wird ausgelöst, sobald die Summe offener Fulfillment-Positionen den im Kundenkonto hinterlegten individuellen Abrechnungs-Schwellenbetrag erreicht. Der jeweils geltende Schwellenbetrag ist im Kundenkonto einsehbar und wird auf Grundlage der bisherigen Zahlungshistorie automatisch angepasst.

4a.3 Jede Abbuchung wird dem Kunden per E-Mail sowie im Kundenkonto angezeigt. Der Kunde erhält mit jeder Abbuchung eine Rechnung als PDF-Dokument.

4a.4 Die Einwilligung zur automatischen Abbuchung kann jederzeit widerrufen werden, indem die hinterlegte Zahlungsmethode im Kundenkonto entfernt wird. Nach Widerruf werden künftige Rechnungen per E-Mail mit Zahlungslink zugesandt. Bereits eingeleitete Abbuchungen bleiben vom Widerruf unberührt.

4a.5 Bei fehlgeschlagener Abbuchung (z. B. wegen unzureichender Deckung, abgelaufener Karte oder Widerruf der Autorisierung durch die kartenausgebende Bank) ist Suppify berechtigt, die Fulfillment-Leistungen bis zur Begleichung der offenen Forderung auszusetzen. Die Regelungen der Ziffern 4.2 und 4.3 bleiben unberührt.

5. Produktion und Qualität

5.1 Suppify produziert die beauftragten Nahrungsergänzungsmittel nach den anerkannten Regeln der Guten Herstellungspraxis (GMP) und unter Einhaltung der einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

5.2 Vor Beginn der Produktion bedarf es der ausdrücklichen Freigabe der Rezeptur und der einzusetzenden Rohstoffe durch den Kunden. Die Freigabe erfolgt über die Plattform oder in Textform. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass die Rezeptur seinen Anforderungen entspricht und er die regulatorische Verantwortung für die Zusammensetzung übernimmt.

5.3 Suppify führt eine mehrstufige Qualitätskontrolle durch, bestehend aus Wareneingangskontrolle der Rohstoffe, In-Prozess-Kontrollen während der Herstellung sowie einer Endkontrolle der fertigen Produkte. Die Ergebnisse der Qualitätskontrollen werden dokumentiert und auf Anfrage dem Kunden zur Verfügung gestellt.

5.4 Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen, die im Rahmen branchenüblicher Toleranzen liegen (insbesondere hinsichtlich Farbe, Geschmack, Gewicht und Wirkstoffgehalt), stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge.

5.5 Liefertermine und Produktionszeiten werden nach bestem Wissen angegeben, sind jedoch nur verbindlich, wenn sie von Suppify ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Betriebsstörungen berechtigen Suppify zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit.

6. Regulatorische Verantwortung

6.1 Der Kunde ist als Inverkehrbringer seiner Produkte für die Einhaltung sämtlicher lebensmittelrechtlicher Vorschriften verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:

6.2 Suppify ist verantwortlich für:

6.3 Suppify übernimmt keine Haftung für regulatorische Verstöße, die auf der vom Kunden freigegebenen Rezeptur, den vom Kunden gelieferten Kennzeichnungsinhalten oder der fehlenden Anzeige beim zuständigen Bundesamt beruhen. Suppify berät den Kunden nach bestem Wissen, eine Rechtsberatung im lebensmittelrechtlichen Sinne erfolgt jedoch nicht.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den §§ 434 ff. BGB. Der Kunde unterliegt als Unternehmer der handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

7.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung, schriftlich gegenüber Suppify zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Ware als genehmigt.

7.3 Bei berechtigter Mängelrüge leistet Suppify nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu.

7.4 Die Haftung von Suppify für Schadensersatz ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

7.5 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Suppify auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

7.6 Der Kunde stellt Suppify von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden freigegebenen Rezeptur, fehlerhaften Kennzeichnungsinhalten, unzulässigen Health Claims oder sonstigen regulatorischen Verstößen des Kunden beruhen. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

8. Vertraulichkeit und IP-Schutz

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

8.2 Die vom Kunden über die Plattform erstellten oder übermittelten Rezepturen gelten als Geschäftsgeheimnisse des Kunden im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Suppify wird diese Rezepturen nicht an Dritte weitergeben und nur im Rahmen der beauftragten Produktion verwenden.

8.3 Produktionsverfahren, Standardrezepturen, technologisches Know-how und die Plattform-Software von Suppify bleiben ausschließliches geistiges Eigentum von Suppify. Dem Kunden wird kein Nutzungsrecht an diesen Rechten eingeräumt, das über die vertragsmäßige Nutzung der Plattform hinausgeht.

8.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für die Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

8.5 Auf Wunsch einer Partei kann eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geschlossen werden, die im Falle von Widersprüchen Vorrang vor diesen Regelungen hat.

9. Fulfillment und Versand

9.1 Suppify lagert die fertigen Produkte des Kunden unter geeigneten Bedingungen (trocken, temperiert, lichtgeschützt) in Übereinstimmung mit den lebensmittelrechtlichen Anforderungen.

9.2 Die Kommissionierung und der Versand erfolgen nach dem FEFO-Prinzip (First Expired, First Out), um eine optimale Haltbarkeit der ausgelieferten Produkte zu gewährleisten.

9.3 Der Versand an Endkunden erfolgt über DHL. Weitere Versanddienstleister (GLS, UPS, DPD) sind in Planung und werden nach Verfügbarkeit angeboten. Sonderwünsche des Kunden bezüglich des Versanddienstleisters werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

9.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über (§ 447 BGB).

9.5 Lieferzeiten für den Versand an Endkunden richten sich nach den jeweils geltenden Service Level Agreements (SLA), die im Rahmenvertrag oder der Leistungsbeschreibung vereinbart werden. Suppify ist bemüht, alle Bestellungen innerhalb der vereinbarten Fristen zu bearbeiten und zu versenden.

10. Kündigung und Vertragsbeendigung

10.1 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nicht im Rahmenvertrag abweichende Kündigungsfristen vereinbart wurden.

10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung von mindestens vierzehn (14) Tagen nicht behebt. Als wesentliche Vertragsverletzungen gelten insbesondere wiederholter Zahlungsverzug, Verstöße gegen Vertraulichkeitspflichten oder die Einstellung des Geschäftsbetriebs.

10.3 Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses gilt Folgendes:

11. Datenschutz

11.1 Suppify verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

11.2 Soweit Suppify im Rahmen des Fulfillment personenbezogene Daten von Endkunden des Auftraggebers verarbeitet (insbesondere Namen, Lieferadressen, E-Mail-Adressen), handelt Suppify als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen in diesem Fall eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ab, die die Rechte und Pflichten beider Parteien hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.

11.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Übermittlung personenbezogener Endkundendaten an Suppify auf einer datenschutzrechtlich zulässigen Rechtsgrundlage erfolgt und er die betroffenen Personen entsprechend informiert hat.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG).

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.