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Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)

Stand: 23. April 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten fuer saemtliche Geschaeftsbeziehungen zwischen der Personalized Nutrition Systems GmbH, Rosental 4, 53332 Bornheim (nachfolgend „Suppify“ oder „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“). Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gueltigen Fassung.

1.2 Die Plattform suppify.io und die damit verbundenen Leistungen richten sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne des Paragraph 14 BGB. Unternehmer ist jede natuerliche oder juristische Person oder eine rechtsfaehige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschaefts in Ausuebung ihrer gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen Taetigkeit handelt. Verbraucher im Sinne des Paragraph 13 BGB sind von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen.

1.3 Allgemeine Geschaeftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Suppify ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Suppify stimmt ihrer Geltung ausdruecklich schriftlich zu.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Rahmenvertraege, Qualitaetssicherungsvereinbarungen oder sonstige schriftliche Absprachen zwischen Suppify und dem Kunden, haben Vorrang vor diesen AGB. Im Uebrigen gelten diese AGB ergaenzend.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Suppify betreibt eine digitale Plattform, ueber die Kunden individuelle Nahrungsergaenzungsmittel unter eigener Marke (Private Label) konfigurieren, bestellen und vertreiben koennen. Die Leistungen von Suppify umfassen insbesondere:

2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestaetigung, dem gegebenenfalls abgeschlossenen Rahmenvertrag sowie der aktuellen Leistungs- und Preisliste von Suppify. Suppify behaelt sich vor, den Leistungsumfang der Plattform weiterzuentwickeln und zu aendern, soweit dies fuer den Kunden zumutbar ist.

3. Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung der Produkte und Leistungen auf der Plattform stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

3.2 Mit der Abgabe einer Bestellung ueber die Plattform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ueber die bestellten Produkte bzw. Leistungen ab. Der Kunde ist an sein Angebot fuer die Dauer von zehn (10) Werktagen gebunden.

3.3 Der Vertrag kommt erst zustande durch (a) die ausdrueckliche Auftragsbestaetigung per E-Mail durch Suppify oder (b) durch den Beginn der Produktion, je nachdem, welches Ereignis frueher eintritt. Eine automatische Eingangsbestaetigung der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

3.4 Mindestbestellwerte und Mindestproduktionslose ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste von Suppify. Suppify ist berechtigt, Bestellungen unterhalb der Mindestbestellwerte abzulehnen.

3.5 Aenderungen oder Stornierungen nach Vertragsschluss sind nur mit ausdruecklicher schriftlicher Zustimmung von Suppify moeglich. Bereits begonnene Produktionen koennen nicht mehr storniert werden; die volle Verguetung bleibt in diesem Fall geschuldet.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle auf der Plattform und in Angeboten genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzueglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Auf Nahrungsergaenzungsmittel findet der ermaessigte Umsatzsteuersatz von 7 % Anwendung; auf Dienstleistungen (z. B. Fulfillment, Konfigurationsgebuehren) und Versandkosten gilt der Regelsteuersatz von 19 %.

4.2 Rechnungen von Suppify sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung faellig, sofern nicht im Einzelfall abweichende Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Bei Zahlung ueber den integrierten Zahlungsdienstleister Stripe erfolgt die Abbuchung unmittelbar bei Bestellung.

4.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Suppify berechtigt, Verzugszinsen in Hoehe von neun (9) Prozentpunkten ueber dem jeweiligen Basiszinssatz gemaess Paragraph 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.4 Suppify ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich die massgeblichen Rohstoffpreise seit Vertragsschluss oder letzter Preisanpassung um mehr als zehn Prozent (10 %) veraendert haben. Die Preisanpassung wird dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten schriftlich angekuendigt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den betroffenen Vertrag innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Ankuendigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu kuendigen.

4.5 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskraeftig festgestellten Gegenforderungen zulaessig. Ein Zurueckbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhaeltnis beruht.

4a. Automatische Abbuchung fuer Fulfillment-Leistungen

4a.1 Der Kunde kann im Kundenkonto eine Zahlungsmethode (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift) hinterlegen. Mit der Bestaetigung der entsprechenden Einwilligung beim Hinzufuegen der Zahlungsmethode erteilt der Kunde Suppify die Autorisierung, Rechnungen fuer erbrachte Fulfillment-Leistungen (insbesondere Verpackung, Versand, Lagerung, Serviceleistungen) automatisch und ohne gesonderte Einzelbestaetigung von der hinterlegten Zahlungsmethode einzuziehen.

4a.2 Die automatische Abbuchung erfolgt ausschliesslich zur Begleichung tatsaechlich erbrachter Fulfillment-Leistungen. Eine Abbuchung wird ausgeloest, sobald die Summe offener Fulfillment-Positionen den im Kundenkonto hinterlegten individuellen Abrechnungs-Schwellenbetrag erreicht. Der jeweils geltende Schwellenbetrag ist im Kundenkonto einsehbar und wird auf Grundlage der bisherigen Zahlungshistorie automatisch angepasst.

4a.3 Jede Abbuchung wird dem Kunden per E-Mail sowie im Kundenkonto angezeigt. Der Kunde erhaelt mit jeder Abbuchung eine Rechnung als PDF-Dokument.

4a.4 Die Einwilligung zur automatischen Abbuchung kann jederzeit widerrufen werden, indem die hinterlegte Zahlungsmethode im Kundenkonto entfernt wird. Nach Widerruf werden kuenftige Rechnungen per E-Mail mit Zahlungslink zugesandt. Bereits eingeleitete Abbuchungen bleiben vom Widerruf unberuehrt.

4a.5 Bei fehlgeschlagener Abbuchung (z. B. wegen unzureichender Deckung, abgelaufener Karte oder Widerruf der Autorisierung durch die kartenausgebende Bank) ist Suppify berechtigt, die Fulfillment-Leistungen bis zur Begleichung der offenen Forderung auszusetzen. Die Regelungen der Paragraphen 4.2 und 4.3 bleiben unberuehrt.

5. Produktion und Qualitaet

5.1 Suppify produziert die beauftragten Nahrungsergaenzungsmittel nach den anerkannten Regeln der Guten Herstellungspraxis (GMP) und unter Einhaltung der einschlaegigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

5.2 Vor Beginn der Produktion bedarf es der ausdruecklichen Freigabe der Rezeptur und der einzusetzenden Rohstoffe durch den Kunden. Die Freigabe erfolgt ueber die Plattform oder in Textform. Mit der Freigabe bestaetigt der Kunde, dass die Rezeptur seinen Anforderungen entspricht und er die regulatorische Verantwortung fuer die Zusammensetzung uebernimmt.

5.3 Suppify fuehrt eine mehrstufige Qualitaetskontrolle durch, bestehend aus Wareneingangskontrolle der Rohstoffe, In-Prozess-Kontrollen waehrend der Herstellung sowie einer Endkontrolle der fertigen Produkte. Die Ergebnisse der Qualitaetskontrollen werden dokumentiert und auf Anfrage dem Kunden zur Verfuegung gestellt.

5.4 Geringfuegige Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen, die im Rahmen branchenueblicher Toleranzen liegen (insbesondere hinsichtlich Farbe, Geschmack, Gewicht und Wirkstoffgehalt), stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Maengelruege.

5.5 Liefertermine und Produktionszeiten werden nach bestem Wissen angegeben, sind jedoch nur verbindlich, wenn sie von Suppify ausdruecklich als verbindlich bestaetigt wurden. Hoehere Gewalt und unvorhersehbare Betriebsstoerungen berechtigen Suppify zur angemessenen Verlaengerung der Lieferzeit.

6. Regulatorische Verantwortung

6.1 Der Kunde ist als Inverkehrbringer seiner Produkte fuer die Einhaltung saemtlicher lebensmittelrechtlicher Vorschriften verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:

6.2 Suppify ist verantwortlich fuer:

6.3 Suppify uebernimmt keine Haftung fuer regulatorische Verstoesse, die auf der vom Kunden freigegebenen Rezeptur, den vom Kunden gelieferten Kennzeichnungsinhalten oder der fehlenden Anzeige beim zustaendigen Bundesamt beruhen. Suppify beratet den Kunden nach bestem Wissen, eine Rechtsberatung im lebensmittelrechtlichen Sinne erfolgt jedoch nicht.

7. Gewaehrleistung und Haftung

7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewaehrleistungsrechte nach den Paragraphen 434 ff. BGB. Der Kunde unterliegt als Unternehmer der handelsrechtlichen Untersuchungs- und Ruegepflicht gemaess Paragraph 377 HGB.

7.2 Offensichtliche Maengel sind unverzueglich, spaetestens jedoch innerhalb von fuenf (5) Werktagen nach Lieferung, schriftlich gegenueber Suppify zu ruegen. Verdeckte Maengel sind unverzueglich nach Entdeckung zu ruegen. Bei nicht rechtzeitiger Ruege gilt die Ware als genehmigt.

7.3 Bei berechtigter Maengelruege leistet Suppify nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlaegt die Nacherfuellung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Ruecktritt zu.

7.4 Die Haftung von Suppify fuer Schadensersatz ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Hoehe nach auf den jeweiligen Auftragswert beschraenkt. Dies gilt nicht fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie fuer Ansprueche aus dem Produkthaftungsgesetz.

7.5 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Suppify auch bei leichter Fahrlaessigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

7.6 Der Kunde stellt Suppify von saemtlichen Anspruechen Dritter frei, die auf einer vom Kunden freigegebenen Rezeptur, fehlerhaften Kennzeichnungsinhalten, unzulaessigen Health Claims oder sonstigen regulatorischen Verstoessen des Kunden beruhen. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

8. Vertraulichkeit und IP-Schutz

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, saemtliche im Rahmen der Geschaeftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur fuer die Zwecke der Vertragsdurchfuehrung zu verwenden.

8.2 Die vom Kunden ueber die Plattform erstellten oder uebermittelten Rezepturen gelten als Geschaeftsgeheimnisse des Kunden im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschaeftsgeheimnissen (GeschGehG). Suppify wird diese Rezepturen nicht an Dritte weitergeben und nur im Rahmen der beauftragten Produktion verwenden.

8.3 Produktionsverfahren, Standardrezepturen, technologisches Know-how und die Plattform-Software von Suppify bleiben ausschliessliches geistiges Eigentum von Suppify. Dem Kunden wird kein Nutzungsrecht an diesen Rechten eingeraeumt, das ueber die vertragsmaessige Nutzung der Plattform hinausgeht.

8.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht fuer die Dauer der Geschaeftsbeziehung und darueber hinaus fuer einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertragsverhaeltnisses fort.

8.5 Auf Wunsch einer Partei kann eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geschlossen werden, die im Falle von Widerspruechen Vorrang vor diesen Regelungen hat.

9. Fulfillment und Versand

9.1 Suppify lagert die fertigen Produkte des Kunden unter geeigneten Bedingungen (trocken, temperiert, lichtgeschuetzt) in Uebereinstimmung mit den lebensmittelrechtlichen Anforderungen.

9.2 Die Kommissionierung und der Versand erfolgen nach dem FEFO-Prinzip (First Expired, First Out), um eine optimale Haltbarkeit der ausgelieferten Produkte zu gewaehrleisten.

9.3 Der Versand an Endkunden erfolgt ueber DHL. Weitere Versanddienstleister (GLS, UPS, DPD) sind in Planung und werden nach Verfuegbarkeit angeboten. Sonderwuensche des Kunden bezueglich des Versanddienstleisters werden nach Moeglichkeit beruecksichtigt.

9.4 Die Gefahr des zufaelligen Untergangs und der zufaelligen Verschlechterung der Ware geht mit Uebergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden ueber (Paragraph 447 BGB).

9.5 Lieferzeiten fuer den Versand an Endkunden richten sich nach den jeweils geltenden Service Level Agreements (SLA), die im Rahmenvertrag oder der Leistungsbeschreibung vereinbart werden. Suppify ist bemueht, alle Bestellungen innerhalb der vereinbarten Fristen zu bearbeiten und zu versenden.

10. Kuendigung und Vertragsbeendigung

10.1 Das Vertragsverhaeltnis kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von dreissig (30) Tagen zum Monatsende in Textform gekuendigt werden, sofern nicht im Rahmenvertrag abweichende Kuendigungsfristen vereinbart wurden.

10.2 Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung von mindestens vierzehn (14) Tagen nicht behebt. Als wesentliche Vertragsverletzungen gelten insbesondere wiederholter Zahlungsverzug, Verstoesse gegen Vertraulichkeitspflichten oder die Einstellung des Geschaeftsbetriebs.

10.3 Im Falle der Beendigung des Vertragsverhaeltnisses gilt Folgendes:

11. Datenschutz

11.1 Suppify verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter ausschliesslich im Rahmen der Vertragsabwicklung und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklaerung.

11.2 Soweit Suppify im Rahmen des Fulfillment personenbezogene Daten von Endkunden des Auftraggebers verarbeitet (insbesondere Namen, Lieferadressen, E-Mail-Adressen), handelt Suppify als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die Parteien schliessen in diesem Fall eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ab, die die Rechte und Pflichten beider Parteien hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.

11.3 Der Kunde ist dafuer verantwortlich, dass die Uebermittlung personenbezogener Endkundendaten an Suppify auf einer datenschutzrechtlich zulaessigen Rechtsgrundlage erfolgt und er die betroffenen Personen entsprechend informiert hat.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Uebereinkommens der Vereinten Nationen ueber Vertraege ueber den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG).

12.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhaeltnis ist Koeln, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des oeffentlichen Rechts oder ein oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen ist.

12.3 Aenderungen und Ergaenzungen dieser AGB beduerfen der Textform (Paragraph 126b BGB). Dies gilt auch fuer die Aenderung dieser Schriftformklausel. Muendliche Nebenabreden bestehen nicht.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen nicht beruehrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfuehrbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchfuehrbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchfuehrbaren Bestimmung am naechsten kommt. Gleiches gilt fuer etwaige Regelungsluecken.